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Aktivmigliedschaft beim RSCB Da Aktivmitglieder der Rollstuhlclubs automatisch auch Aktivmitglieder der SPV sind, lohnt es sich auf jeden Fall, Aktivmitglied beim RSCB zu werden, zu sein und/oder zu bleiben. Aus der Vielzahl von den RSCB-lern auf diesem Weg zugänglichen Dienstleitungen der SPV (siehe unter www.spv.ch) picke ich hier einmal deren Kollektiv-Unfallversicherung und Betriebs-Haftpflichtversicherung heraus. Die entsprechenden Angaben habe ich dem Merkblatt der SPV „Informationen über die Versicherungssituation der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung sowie der angeschlossenen Rollstuhl-Clubs“ entnommen.
Kollektiv-Unfallversicherung Versichert sind Aktivmitglieder, die während der Versicherungsdauer aus einem Unfall heraus wirtschaftliche Folgen erleiden. Mögliche Leistungen sind : - Pflegeleistungen (in Ergänzung zu Leistungen einer Krankenkasse) - Taggeld (mit Wartefrist von 90 Tagen) - Invaliditätskapital - Todesfallkapital Diese Versicherungsleistungen erfolgen ergänzend und können unter folgenden Voraussetzungen beansprucht werden: - Das Aktivmitglied wohnt im Unfallzeitpunkt in der Schweiz. - Das Aktivmitglied ist im Unfallzeitpunkt via den Arbeitgeber überhaupt nicht dem Bundesgesetz über die obligtorische Unfallversicherung (UVG) unterstellt oder dort nur gegen Berufsunfälle versichert. - Mögliche Leistungen aus eigenen (privaten) Versicherungen des Aktivmitglieds sind voll ausgeschöpft, reichen aber nicht zur Abgeltung aller Unfallfolgen aus. Versichert sind die Aktivmitglieder zum Beispiel bei folgenden Tätigkeiten: - Teilnahme (beim Sport aktive Teilnahme) an Anlässen (inklusive Rahmenaktivitäten in diesem Zusammenhang) gemäss Jahresprogramm oder nachträglicher Ausschreibung der SPV - Organisatoren und Personal bei der Durchführung von solchen Anlässen. - Ausübung von Trainings (inklusive Einzeltraining) - Ausübung von Betreuerfunktionen - Kurse der SPV durchführende Personen (Kurspersonal, Funtionäre, Hilfspersonal, etc.) sowie die solche Kurse besuchenden Aktivmitglieder Die Versicherungsdeckung beginnt ab offizieller Besammlung am Ort der Tätigkeit zu laufen und endet mit dem offiziellen Abschluss/Entlassung aus dieser Tätigkeit. Unfälle, welche sich auf dem direkten Weg zwischen dem Wohnort des versicherten Aktivmitglieds und dem Ort der Tätigkeit ereignen (also Hin- und Rückweg) sind ebenfalls versichert.
Betriebs-Haftpflichtversicherung Versicherte Tätigkeiten - Durchführung von Anlässen mit der SPV als Organisator oder Patronatsgeber - Durchführung von Anlässen durch Bereiche der SPV - Durchführung von Anlässen durch der SPV angeschlossene Rollstuhlclubs (Haftpflicht der Clubs und der Einzelmitglieder) Pflicht der versicherten Personen und Organisationen: Das Schadensereignis muss der SPV sofort, d.h. Innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis gemeldet werden. Die Deckungssumme beläuft sich zusammen für Personen- und Sachschäden auf aktuell CHF 10 Mio pro Ereignis und Versicherungsjahr., Bei Sachschäden gilt ein Selbstbehalt von CHF 1'000.- pro Ereignis.
Ich hoffe und wünsche Euch zwar eine schadensarme Zeit, aber im Notfall ist es immer gut zu wissen, welche Möglichkeiten und Wege für Lösungen zur Verfügung stehen.
Fredy Hasler, Sozial- und Rechtsberatung RSCB |