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Neue Pflegefinanzierung ab dem 01.01.2011

Ab dem 01.01.2011 tritt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft. Pflege- und Hotelleriekosten werden getrennt. Diese Neuerung wirkt sich wie folgt aus.

Pflegekosten
Die Pflegekosten werden in der gesamten Schweiz einheitlich festgelegt. Bewohner von Pflegeheimen müssen sich ab dem 01.01.2011 neu nur noch mit maximal CHF 21.60 pro Tag aus dem eigenen, anrechenbaren Vermögen an den Pflegekosten beteiligen (Stand 2011). Am meisten entlastet werden dadurch diejenigen, die in eine hohe Pflegestufe haben eingeteilt werden müssen. Die Restfinanzierung der Pflegekosten übernimmt der Kanton.

Hotelleriekosten
Der Kanton wird sich ab dem 01.01.2011 nicht mehr an den Infrastrukturkosten eines Heimes (Gebäude, Essen, Putzmaterial, etc.) beteiligen. Subventionierte und private Heime werden einander dadurch gleichgestellt. Den Pflegeheimen wird dafür aber erlaubt, von ihren Bewohnern einen Beitrag von bis zu CHF 34.55 pro Tag (Stand 2011) an die Infrastrukturkosten zu verlangen.

Auswirkungen auf die bisherigen Ergänzungsleistungen (EL)
-  Können Bewohner eines Spitals oder eines Heims gemäss kantonaler Pflegeheimliste den Anteil an die Pflege von CHF 21.60 pro Tag und die Hotelleriekosten (inklusive Infra-strukturbeitrag von CHF 34.55 pro Tag) nicht selber finanzieren, springt die EL bis zu einem Maximalbetrag X ein.
-  Den Bewohnern von Pflegeheimen ausserhalb der kantonalen Pflegeheimliste werden die Pflege- und Hotelleriekosten im Rahmen einer Tagespauschale bis zu einem Höchst-betrag Y via die EL vergütet.
-  Erfolgt die Pflege durch die Spitex, so werden die von den Krankenkassen verlangten Kostenbeteiligungen und Selbstbehalte weiterhin und wie bisher durch den Kanton im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten via die EL übernommen.
-  Ich habe oben für die Maximalbeträge bewusst statt konkreter Zahlen ein X und ein Y eingesetzt, da die entsprechenden, recht komplizierten Berechnungen bei jedem EL-Bezüger einzeln und aufgrund seiner ganz konkreten Verhältnisse durchgeführt werden.

Ich hoffe, dass dank meinen Erklärungen nun auch die letzten, noch vorhanden gewe-senen Klarheiten beseitigt sind!!!! Bei detaillierten Fragen ist es wohl das Beste, wenn Ihr Euch direkt an die Ausgleichskasse wendet, die schon Euren bisherigen EL-Anspruch berechnet hat.


Fredy Hasler, Sozial- und Rechtsberatung RSCB

 

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